Aufgaben:

  • Erfahrungsaustausch zwischen Spezialisten der gleichen Fachrichtung
  • Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung bei umfangreichen Problemstellungen, die von einem Partner alleine nicht bewältigt werden können (Gemeinschaftsprojekte).
  • Starke, einheitliche Repräsentation gemeinsamer Interessen und Anliegen gegenüber der Öffentlichkeit und staatlichen Organisationen

Aufbauorganisation:

  • Obmann: Ernennung durch den Vorstand, Funktionsperiode 3 Jahre
  • Obmann, -stellvertreter und Mitglieder des FA müssen Mitglied bei der ASMET sein
  • Gäste: auf 1 Jahr befristet, danach Erwerb der Mitgliedschaft
  • Gleichmäßige Berücksichtigung aller wichtigen Firmen/Institute bei der Berufung eines Fachausschusses, um eine genügend breite Basis für Gemeinschaftsprojekte und Erfahrungsaustausch zu sichern

Ablauforganisation:

  • Anzahl der Meetings pro Jahr: 2 bis 3
  • Erstellung eines Protokolls durch den Schriftführer
  • jährlicher Tätigkeitsbericht, Planung für das Folgejahr: Obmannbesprechung jeweils zu Jahresbeginn
  • Ausführliche Referate bei Vortragsveranstaltungen (Forum für Metallurgie und Werkstofftechnik) bzw. in der Fachliteratur

Geschäftsordnung für die Fachausschüsse

  • Die Aufgabe der Fachausschüsse ist: die Pflege des Erfahrungsaustausches zwischen Spezialisten der gleichen Fachrichtung; die Abgabe von wissenschaftlich begründeten Urteilen über Probleme dieses Fachgebietes; die gegenseitige Unterstützung bei als wichtig anerkannten Forschungsarbeiten der einzelnen Mitglieder und Lösungen von Aufgaben, die zweckmäßig nicht von einem Forscher oder Werk allein bewältigt werden können, durch Organisierung einer wissenschaftlichen Gemeinschaftsarbeit.
  • Am Beginn jeder Ausschusssitzung ist auf das Kartellrecht / ASMET Legal Compliance Regelwerk hinzuweisen und dies ist von jedem Sitzungsteilnehmer in der Teilnehmerliste zu bestätigen.
  •  Der Fachausschuss wird durch einen Obmann geführt, der durch die Mitglieder des Ausschusses mit einfacher Mehrheit gewählt und zur Bestellung dem Vorstand der ASMET vorgeschlagen wird. (§ 9, Abs. (2) f) der Satzungen des Vereins.) Auf Wunsch mindestens eines Mitgliedes hat die Wahl geheim zu erfolgen. Die Funktionsperiode des Obmannes beträgt 3 Jahre. Mehrmalige Wiederwahlen sind möglich. Bei Neugründung eines Fachausschusses wird der 1. Obmann vom Vorstand ernannt.
    3. Der Obmann jedes Fachausschusses beruft seinen Stellvertreter und alle übrigen Mitglieder des Fachausschusses.
  • Diese sollen persönliche Mitglieder der ASMET sein und in der Regel aus Mitgliedswerken oder Hochschulinstituten kommen. Die Einladung von Gästen für eine zeitlich befristete Mitarbeit auf längstens 1 Jahr ist möglich. Für alle Berufungen sollen die wissenschaftliche Eignung und fachliche Erfahrung des Mitglieds maßgebend sein. Grundsätzlich sollen nur im aktiven Dienst stehende Fachleute berufen werden bzw. im Ausschuss verbleiben.
  • Soweit es sich mit der Aufgabe vereinbaren lässt, sollen die Vertreter verschiedener Werke nach Möglichkeit annähernd gleichmäßig berücksichtigt werden, um eine genügend breite Basis des Erfahrungsaustausches und der Gemeinschaftsarbeiten zu sichern; jedoch muss im Interesse der Arbeitsfähigkeit die Mitgliederzahl beschränkt bleiben, und es ist Aufgabe des Obmannes des Fachausschusses in dieser Hinsicht auf Einhaltung einer Mindestgröße  zu achten.
  •  Zur Behandlung begrenzter Themen, an der zweckmäßig Spezialisten aus verschiedenen Fachausschüssen, gegebenenfalls unter Zuziehung außenstehender Persönlichkeiten, zusammenarbeiten müssen, können vorübergehend besondere “Studiengemeinschaften” gebildet werden. Sie werden vorn fachlich nächstzuständigen Fachausschussobmann im Einvernehmen mit den Beteiligten eingesetzt.
  • Die Zusammensetzung aller Fachausschüsse und eintretende Veränderungen müssen durch den Obmann des Fachausschusses jeweils dem Geschäftsführer für die Zwecke der Geschäftsführung des Vereins angezeigt werden.
  • Jeder Fachausschuss hält mindestens einmal im Kalenderjahr Sitzungen ab.

Die Aussendung der Einladungen zu den Sitzungen erfolgt nach Information der Geschäftsführung des Vereins durch den Obmann.Die Einladungen müssen spätestens eine Woche vor dem Termin versandt werden. Die Tagesordnung muss von den Obmännern aufgestellt werden und wird in der Einladung bekannt gegeben. Es muss die Geschäftsführung auf jeden Fall einen Durchschlag der Einladung mit der Tagesordnung und Verteiler erhalten.
Über jede Sitzung im Rahmen der Fachausschüsse ist eine eingehende Niederschrift zu verfassen.

Das Protokoll ist spätestens mit der Einladung zur nächsten Sitzung zu versenden. Die Genehmigung erfolgt üblicherweise bei der nächsten Sitzung und wird im folgenden Protokoll dokumentiert.

Es ist Aufgabe des Obmannes des Fachausschusses, die publizistische Tätigkeit innerhalb seines Fachausschusses zu fördern. Die Veröffentlichungen sollen bis auf weiteres bevorzugt in den “Berg- und Hüttenmännischen Monatsheften” oder Tagungsbänden von Fachtagungen erfolgen.

Die Mitarbeiter an einer Gemeinschaftsuntersuchung, deren Ergebnisse veröffentlicht werden, werden zumindest in einer Fußnote oder Danksagung namentlich angeführt. Von allen Veröffentlichungen aus dem Bereich seines Fachausschusses unterrichtet der Obmann die Geschäftsführung . Die mit den wissenschaftlichen Gemeinschaftsarbeiten innerhalb der Fachausschüsse verbundenen Kosten tragen in der Regel anteilig die Werke, deren Vertreter mitarbeiten. Wenn in einem besonderen Fall die Bestellung von Vereinsmitteln für eine Arbeit nötig ist, stellt der Obmann des Fachausschusses vorher einen begründeten Antrag an den Vorstand.

Gründung von neuen Fachausschüssen und Unterausschüssen

Voraussetzungen

  • Interesse von Mitgliedsfirmen und/oder Hochschulen
  • Neue übergreifende Themenstellungen

Ablauf

  • Auflistung potentieller Mitglieder (Firmen, Institute, Universitäten, …)
  • Nominierung eines Leiters
  • Kontaktaufnahme mit potentiellen Mitgliedern und Umfrage über Erwartungshaltung, Interessenslage, mögliche Themenbereiche, Aktivitätsbereiche
  • Einladung zur konstituierenden Sitzung durch den Obmann und Geschäftsführung ASMET nach Terminabklärung
  • Konstituierende Sitzung:
    • Auflistung von aktuellen bzw. interessanten Themen
    • Erstellung eines Jahresprogramms (ca. 1-3 Sitzungen p. a., wechselnde Tagungsorte,
  • Jährlicher Bericht in der ASMET-Geschäftsstelle