Aufnahmeansuchen sind an die Geschäftsstelle zu richten.

Die Aufnahme von Personen als ordentliche oder außerordentliche Mitglieder und von fördernden Mitgliedern erfolgt, durch den geschäftsführenden Vorstand. Wird die Aufnahme vom Geschäftsführer nicht genehmigt, der Vorstand in einer Vorstandssitzung mit Dreiviertelmehrheit die Aufnahmegenehmigung erteilen.

Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Vorstandes durch die Hauptversammlung.

Mitglieder des Vereines können physische und juristische Personen werden.

Sie gliedern sich in ordentliche, außerordentliche fördernde Mitglieder und Ehrenmitglieder.

Die Mitgliedschaft ist freiwillig und steht nachfolgend genannten Personen unter der Voraussetzung der Unbescholtenheit sowie Firmen und Institutionen offen:

  • Ordentliche Mitglieder sind natürliche Personen, die in §2 erwähnten Wissensgebieten bzw. Bereichen der Technik und Industrie tätig sind oder tätig waren und die Voraussetzungen zur erfolgreichen Mitarbeit im Verein besitzen; weiters jene, die in gehobener Stellung oder durch wissenschaftliche Tätigkeit in enger Bindung dazu stehen.
  • Außerordentliche Mitglieder sind Studierende, soweit sie voraussichtlich später ordentliche Mitglieder werden können.
  • Fördernde Mitglieder sind Firmen und Institutionen, welche in den in §2 erwähnten Wissensgebieten bzw. Bereichen der Technik und Industrie tätig sind.
  • Ehrenmitglieder sind natürliche Personen, die auf Grund besonderer Verdienste um den Verein dazu ernannt werden.
Rechte der Mitglieder sind:

  • Teilnahme an den Hauptversammlungen, Vortragstagungen und allgemeinen Zusammenkünften des Vereines.
  • Teilnahme an Gemeinschaftsarbeiten in Projektgruppen und Fachausschüssen nach Maßgabe der speziellen Fachkenntnisse und Einladung zur Mitarbeit durch die Obmänner.
  • Anspruch auf die Vereinszeitschrift BHM Berg- und Hüttenmännische Monatshefte, auf Benutzung von Büchern und Statistiken des Vereines und auf Begünstigungen, die der Verein für den Bezug von wissenschaftlichen Zeitschriften, Büchern usw. hat.
  • Unter Beschränkung auf die ordentlichen Mitglieder und Ehrenmitglieder: Das Ausüben des Stimmrechtes in den Hauptversammlungen und das aktive und passive Wahlrecht bei der Wahl des Vorstandes.

Pflichten der Mitglieder sind:

  • Förderung einer gedeihlichen Zusammenarbeit im Sinne der Vereinsziele und Wahrung des Ansehens des Vereines.
  • Grundsätzliche Bereitschaft zur Mitarbeit an den in §2(1) der Satzung genannten Tätigkeiten des Vereines und in den Vereinsorganen.
  • Zahlung der satzungsgemäß festgesetzten Mitgliedsbeiträge.
Die Mitgliedschaft erlischt

  • Durch Tod und bei juristischen Personen durch Verlust der Rechtspersönlichkeit
  • Durch eine freiwillige Austrittserklärung
  • Durch Streichung nach Vorstandsbeschluss wegen Nichtbezahlung der Mitgliedsbeiträge innerhalb einer vorn Vorstand festgesetzten angemessenen Frist
  • Durch Entzug der Mitgliedschaft durch den Vorstand aus anderen wichtigen Gründen; als solche gelten z.B. ein Verhalten des Mitgliedes, durch das die gedeihliche Zusammenarbeit der Vereinsmitglieder schwer gestört wird oder durch das der Verein in seinem Ansehen erheblich geschädigt wird. Der Entzug der Mitgliedschaft kann jedoch nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Vorstandssitzung, an welcher mindestens drei Viertel der gewählten Vorstandsmitglieder teilnehmen, mit einer Mehrheit von drei Viertel der Stimmen der Anwesenden beschlossen werden. Eine Anrufung des Schiedsgerichtes gegen einen derart zustande gekommenen Beschluss ist ausgeschlossen.

Persönliche Mitgliedschaft

Ordentliche Mitgliedschaft

5000Jahr
  • Berufstätige

Ordentliche Mitgliedschaft

2000Jahr
  • Im Ruhestand
  • Präsenzdiener
  • Ohne Anstellung

Ordentliche Mitgliedschaft

1700Jahr
  • Studenten

Firmen Mitgliedschaft

Standard Mitgliedschaft

  • Höhe des Mitgliedschaftsbeitrages nach Vereinbarung

 

1951 Zahlbruckner August, Dr.mont. h.c., Dipl.-Ing., techn. Direktor i. R., (gestorben 29. 4.1955)

1952 Poech Karl, Dipl.-In-., Hüttendirektor i. R., (gestorben 16. 2.1955)

1952 Peterson Otto, Dr.-Ing., Dr.mont. h.c., Dr.-Ing. E. h., (gestorben 27. 12.1953)

1956 Schaur Rudolf, Dipl.-Ing., Hüttendirektor i. R., (gestorben 31. 12.1970)

1958 Walzel Richard, Dipl.-Ing., Dr.mont. em. o. Professor, (gestorben 28. 12.1977)

1960 Schlacher Hans, Bergrat h.c., Dipl.-Ing., Direktor i. R., (gestorben 12. 4.1979)

1965 Oberegger Josef, Bergrat h.c., Dr.mont. h.c., Dipl.-Ing., Generaldirektor i. R., (gestorben 9. 10.1969)

1966 Narbeshuber Franz, Bergrat h.c., Dipl.-Ing., Hüttendirektor i. R., (gestorben 27. 6.1970)

1973 Kegel Helmut, Dipl.-Ing., Dr.-Ing. E.h., Hilden (gestorben 1. 11.1994)

1980 Stein Callenfels van, Godefridus W., Dipl.-Ing. (gestorben 20.08.2012)

1985 Weinberger Rolf, Gewerke, Bergrat h.c., Dipl.-Ing., (gestorben 5. 8.1986)

1996 Fegerl Josef, Bergrat h.c., Dipl.-Ing., Dr.mont.

1997 Michaelis Eduard, Dipl.-Vw., Dr.rer.pol., (gestorben 7. 5. 2003)

2000 Bruch Reinhard, Dipl.-Ing., Dr.mont., (gestorben Aug. 2007)

2003 Hiebler Herbert, Em. Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. mont.